Info für Standsteller
Anmeldung und Materialbestellung ist am einfachsten online möglich, bis am 1.9.!
Bei Fragen hilft:
Platzchef Rooter Chilbi
platzchef@rooter-chilbi.ch
Bestellungen, die nach dem 31.8. eintreffen, werden nach Bestelleingang und noch vorhandenem freiem Mobiliar berücksichtigt.
Ausgabe Termin Material
- Chilbi-Samstag, Zeit: 10.00 – 11.30 Uhr Schulhausplatz St. Martin
(Frühere Ausgabe für Angebote, die schon am Freitag offen haben nach Absprache mit OK)
Rückgabe Termin Material
- Chilbi-Sonntag, Zeit: 18.00 – 20.00 Uhr Schulhausplatz St. Martin
Material, das bis zum Ende des Rückgabe Termins defekt oder nicht zurückgegeben wurde, wird dem Besteller in Rechnung gestellt.
Für das Entsorgen des Chilbi-Abfalles steht bei der Turnhalle Widmermatte eine Mulde zur Verfügung. Bitte den Abfall in Kehrichtsäcken in die Mulde werfen. Es sind keine gebührenpflichtige Säcke nötig.
INFOS
- Für das Abdecken des Festmobiliars sind nur LUKB Plastiktischdecken zugelassen. Erhältlich beim OK.
- Es dürfen keine Sponsorenbanden oder Plakate von Dritten grösser als A3 (29,7 × 42,0) platziert werden.
- Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist einzuhalten und somit sind die Lautstärken im Freien oder in Zelten dementsprechend anzupassen.
- Das Mobiliar muss am Samstag Abend im Zelt oder an einer geeigneten Stelle (Absprache mit OK) deponiert werden.
- Der Standplatz muss am Samstag & Sonntag besenrein verlassen werden.
- Das OK übernimmt keine Haftung für Mobiliar, Zelte, Ausstellungs- und Verkaufsware.
- Die Standplätze dürfen nach der Schliessung am Samstag keine Behinderung für den Verkehr auf der Schulstrasse sein.
- Ab Sa 23.00 bis So 07.00 Uhr ist periodisch ein Sicherheitsdienst auf dem Chilbiareal auf Patrouille.
- Die Standplätze müssen am Sonntag bis spätestens 22:00 vollständig abgebaut sein und das Material darf NICHT auf oder an der Schulstrasse deponiert/gelagert werden.
Die Wirtschaftsbewilligung wird durch das OK der Rooter Chilbi eingegeben. Alle Beizen, Kaffeestuben, Bars und Food/Getränke-Ständebeteiligen sich zusätzlich zur Grundgebühr und zum Ausschank-Patent prozentual an den Kosten.
Werden die Infos und Weisungen nicht eingehalten, behält sich das OK das Recht vor, diese durchzusetzen.